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Ausbildung bei der Bundespolizei - Bewerbungsfristen

Fortbildungssituation im IT-Lehrsaal

Für das Jahr 2011 bietet die Bundespolizei Studienplätze für den gehobenen Polizeivollzugsdienst und Ausbildungsplätze für den mittleren Polizeivollzugsdienst an.

Die Bewerbungsverfahren für eine Einstellung im September 2011 haben bereits begonnen. Sie enden am 30. November 2010 für den gehobenen Polizeivollzugsdienst und enden am 31. Dezember 2010 für den mittleren Polizeivollzugsdienst.

Polizeivollzugsdienst

BroschüreVideomaterial

Deckblatt der Broschüre 'Weg in den Beruf mit Zukunft'


Einen Überblick über Voraussetzungen für die Einstellung, über Ausbildung und Studium sowie die Möglichkeiten einer späteren Verwendung bietet die Broschüre:

Ihr Weg in den Beruf mit Zukunft (pdf 1107-KB)

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"Die Bundespolizei"

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Filmrolle

RTL-Beitrag "Bundespolizei Anwärter" vom 19. Juni 2009
Quelle: RTL West, montags bis freitags 18:00 - 18:30 Uhr

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Allgemeine Voraussetzungen für eine Einstellung in den mittleren, gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst

Sie sind an einem interessanten, vielseitigen, fordernden und krisensicheren Lebensberuf mit guten Aufstiegschancen interessiert, der bereits während der Ausbildung bzw. des Studiums gut vergütet wird?

Sie besitzen Teamgeist, Zivilcourage, Entscheidungsvermögen, sind physisch und psychisch gut belastbar und bundesweit mobil? Dann könnten Sie bei uns richtig sein!


Ob dies so ist, was wir fordern und was wir bieten, erfahren Sie auf den nächsten Seiten und bei Ihren persönlichen Ansprechpartnern, den Einstellungsberatern der Bundespolizei.

Ihre Einstellungsberater für den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst

Ihre Einstellungsberater für den höheren Polizeivollzugsdienst oder für die besondere Fachverwendung des technischen Dienstes

Um als Polizeivollzugsbeamt(in)/er in die Bundespolizei eingestellt zu werden, müssen Sie nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Deutsche/-r im Sinne des Art. 116 Grundgesetz (GG) oder besitzen eine andere EU -Staatsangehörigkeit. 
  • Sie bieten die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
  • Sie sind als Frau mindestens 163 cm (als Mann 165 cm) und höchstens 195 cm groß.
  • Sie sind nach polizeiärztlichem Urteil polizeidiensttauglich (festgestellt anlässlich einer polizeiärztlichen Untersuchung (pdf 32-KB).
  • Sie besitzen die allgemeine Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. der neuen Klasse B. Bei Vorliegen besonderer Gründe (z.B. Lebensalter) ist der Nachweis spätestens bis zum Abschluss der Laufbahnausbildung zu erbringen.
  • Sie sind gerichtlich nicht bestraft.
  • Sie sind nach Ihren charakterlichen und geistigen Anlagen für den Polizeivollzugsdienst geeignet.
  • Sie besitzen

    • Leistungsbereitschaft
    • Soziale Kompetenz
    • Flexibilität und Mobilität
    • Geistige und körperliche Fitness
    • Demokratieverständnis
    • Physische und psychische Belastbarkeit
    • Teamfähigkeit
    • Zivilcourage
    • Entscheidungsvermögen
    • Positives Erscheinungsbild
    • Kommunikationsfähigkeit
  • Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen.
  • Sie haben erfolgreich an einem Eignungsauswahlverfahren teilgenommen.

Besondere Voraussetzungen

Mittlerer Polizeivollzugsdienst

  • Sie haben oder erwerben in Kürze den mittleren Bildungsabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand (möglichst mit abgeschlossener Berufsausbildung).
  • Sie haben die Hauptschule erfolgreich besucht und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung bzw. schließen diese in Kürze ab.
  • Sie können sich in englischer Sprache verständigen.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre, jedoch nicht älter als 24 Jahre am Tag der Einstellung (Ausnahmeregelungen möglich, für 2011: nicht älter als 27 Jahre).

Die zweieinhalbjährige Ausbildung findet in einer Aus- und Fortbildungseinrichtung der Bundespolizei statt. Dabei wird die fachtheoretische Ausbildung durch Fachpraktika ergänzt. Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung bestehen in der Bundespolizei gute berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.

Die Termine für Bewerbung und Einstellung erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Einstellungsberater.

Gehobener Polizeivollzugsdienst

  • Sie haben oder erwerben in Kürze die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife mit Studienberechtigung.
  • Sie sind nicht älter als 31 Jahre am Tag der Einstellung.
  • Sie können in englischer Sprache kommunizieren und verfügen nach Möglichkeit über Grundkenntnisse in einer weiteren Fremdsprache.

Die dreijährige Laufbahnausbildung wird in einem Studiengang an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl und Lübeck durchgeführt und wird von Fachpraktika im Bereich der Bundespolizei unterbrochen. Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung bestehen in der Bundespolizei gute berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.

Weitere Informationen über Einstellungsvoraussetzungen, Termine für Bewerbung sowie Einstellung erhalten Sie auf Anforderung von dem in Ihrer Nähe ansässigen Einstellungsberater.

Höherer Polizeivollzugsdienst

  • Aktuelle Stellenausschreibungen liegen derzeit nicht vor.
  • Bitte schauen Sie von Zeit zu Zeit wieder auf unserer Seite nach.
  • Initiativbewerbungen werden nicht angenommen.
  • Informationen erhalten Sie beim Auswahldienst der Bundespolizei per E-Mail unter bpolak.d4sb42.2@polizei.bund.de

Gehobener und höherer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei für besondere Fachverwendungen des technischen Dienstes

Die Bundespolizei stellt zum 1. April 2011 Dipl.-Ingenieure FH/Bachelor (w/m) in Maschinenbau, Elektrotechnik, Kraftfahrzeugbau in die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes ein.

Weiter zur aktuellen Stellenausschreibung


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