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Reiseerleichterungen im europäischen Sportbootverkehr

29.11.2006

Für Reisen mit Sportbooten zwischen den so genannten Schengen-Vollanwenderstaaten sind in diesem Herbst Erleichterungen in Kraft getreten.

Bei Reisen zwischen diesen Staaten über See - das sind für den Bereich der Nord- und Ostsee derzeit Deutschland, die Niederlande, Belgien, Frankreich und alle skandinavischen Staaten - gelten seit dem 13. Oktober 2006 Ein- und Ausreisen als Binnengrenzverkehr. Damit entfällt bei diesen Reisen die Verpflichtung, zunächst einen als Grenzübergangsstelle zugelassenen Hafen anzulaufen und die Wassersportler dürfen künftig bei diesen Törns mit ihren Booten nach eigener Bewertung unter Beachtung schifffahrtspolizeilicher Belange an einem beliebigen Ort an der Küste an- und ablegen. Eine Grenzerlaubnis ist in diesen Fällen ebenfalls nicht mehr erforderlich.

Allerdings ist für Reisen nach und aus allen anderen Staaten - im Bereich der Nord- und Ostsee Russland, Großbritannien und Irland sowie derzeit noch Polen und die baltischen Staaten - weiterhin das Anlaufen eines als Grenzübergangsstelle zugelassenen Hafens vorgeschrieben. Sollen andere Häfen für die Ein- und Ausreise genutzt werden, bedarf es auch weiterhin der vorherigen Beantragung und Ausstellung einer Grenzerlaubnis.

Deutsche und Ausländer sind wie bisher verpflichtet, bei jedem Überschreiten der Grenze die erforderlichen Grenzübertrittspapiere (wie z.B. Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass) mitzuführen, um sich damit bei behördlichen Kontrollen ausweisen zu können. Ausländische Staatsangehörige müssen, soweit erforderlich, zusätzlich im Besitz eines Visums sein.

Quelle: Bundespolizeiamt Flensburg


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