Wir wünschen Ihnen eine gute Reise
Reisen ins Ausland
Umfassende und stets aktuelle Informationen für Reisen in nahezu alle Länder weltweit (einschließlich Visums-Erfordernissen), stehen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes zur Verfügung. Sie können sich aber auch unmittelbar an die Vertretungen (Botschaften, Konsulate) Ihres Zielstaates in Deutschland wenden, deren Anschriften und telefonische Erreichbarkeit ebenfalls über die Internetseite des Auswärtigen Amtes zu erfahren sind.
Passrechtliche Hinweise
Eine Kurzübersicht über mitzuführende Reisedokumente entnehmen Sie bitte dem Info-Blatt "Personalausweis und Reisepass in Ordnung?" (pdf 856-KB).
Ein Pass dient dazu, eine Person und deren Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Durch die völkerrechtliche Verpflichtung zur jederzeitigen Wiederaufnahme ihrer Staatsangehörigen verspricht der ausstellende Staat dem Passinhaber und anderen Staaten zugleich auch die Rückübernahme.
Grundsätzlich haben deutsche Staatsangehörige bei einer Ausreise oder der Einreise nach Deutschland einen gültigen Pass mitzuführen. Diese Vorschrift gilt nach wie vor auch für Reisen in die so genannten Schengen-Staaten.
Die folgenden Angaben beziehen sich auf touristische Aufenthalte (ohne Erwerbstätigkeit) im Ausland bis zu drei Monaten. Aufgrund vielfältiger Besonderheiten, Ausnahmen und unterschiedlicher zwischenstaatlicher Vereinbarungen ist nur ein Überblick möglich. Weitere Passinformationen finden Sie bei den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes (s.o.) unter „Konsularischer Service“.
Für nachfolgend aufgeführte Reiseziele sind Sie auch dann ausreichend ausgewiesen, wenn Ihr Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis oder Bundespersonalausweis (jedoch nicht der vorläufige Personalausweis!) nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien und Spanien.
Statt des gültigen, bzw. eines bis zu einem Jahr abgelaufenen Reisepasses, genügt in folgenden Staaten auch ein Bundespersonalausweis: Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei, Vatikan.
Die Bundespolizei übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten passrechtlichen Hinweise keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate fremder Staaten erteilen.
Reisen mit Kindern
Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Dieser enthält seit dem 1. November 2005 immer ein Lichtbild. Der Kinderreisepass ersetzt seit dem 1. Januar 2006 den bisherigen Kinderausweis. Kinderausweise, die bis zum 31. Dezember 2005 ausgestellt oder verlängert wurden, behalten die im Dokument eingetragene Gültigkeit.

Die Möglichkeit des Kindereintrags im Pass eines oder beider Elternteile ist zum 01. November 2007 weggefallen. Bei bestehenden Eintragungen im Pass der Eltern oder eines Elternteils genügen Kinder bis zum 16. Lebensjahr aber damit noch ihrer Passpflicht. Zu beachten ist jedoch, dass verschiedene Staaten - unabhängig vom Alter der Kinder - ein Lichtbild des Kindes in den oben genannten Reisedokumenten verlangen.
Sollte Ihr Kind vor Vollendung des 18. Lebensjahres ohne den/die Erziehungsberechtigten eine Auslandsreise unternehmen, empfiehlt es sich, ihm eine formlose Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten mitzugeben, aus der hervorgeht, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Flugreisen
Seit dem 06. November 2006 gelten auf den Flughäfen der Europäischen Union neue Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. So dürfen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nur noch geringe Flüssigkeitsmengen an Bord von Flugzeugen mitgeführt werden.









