Bundespolizei und Bereitschaftspolizeien der Länder erneuern Einsatzmittel - Neuer Wasserwerfer im Probeeinsatz
27.11.2009
Ab sofort testen die Bundespolizei und die Bereitschaftspolizeien der Länder einen neuen Wasserwerfer für den künftigen Einsatz. Der Wasserwerfer ist mit moderner Technik für die Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr als auch für den Einsatz ausgestattet. Er bietet den Insassen optimalen Schutz. Die Kabine bietet Platz für bis zu fünf Fahrzeuginsassen. Der Dokumentation des jeweiligen Einsatzes dient eine Audio- und Videodokumentationsanlage, diese soll zudem die nachträgliche Auswertung verbessern. Derzeit steht der neue Wasserwerfer zur Probe bereit; bewährt er sich im Verlauf der Anwendererprobung, wird der Prototyp in Serie gehen. Die Bereitschaftspolizeien der Länder und die Bundespolizei reagieren mit dem "Wasserwerfer 10" auf die eskalierende Gewalt bei Demonstrationen, Großveranstaltungen und traditionellen Krawall-Anlässen wie der Walpurgisnacht.
Der Wasserwerfer kann im Rahmen der polizeilichen Arbeit zum Schutz und zur Gefahrabwehr bei großen Veranstaltungen und Demonstrationen sowie zur Unterstützung des Katastrophenschutzes oder als Hilfsfeuerlöschfahrzeug eingesetzt werden.
Landes- und Bundespolizei setzen Wasserwerfer bei Einsätzen ein, in denen Gewalt auszuufern droht. Mithilfe eines dosierten Wasserstrahls werden Gewalttäter an ihren Aktionen gehindert, polizeiliche Absperrungen gesichert oder auch brennende Barrikaden gelöscht. In diesen Situationen soll auch in Zukunft der neue Wasserwerfer für ein effizientes und sicheres Vorgehen sorgen. Bevor das Gerät in Serie geht, wird es jedoch auf seine Eigenschaften überprüft: Bereitschaftspolizeien der Länder und die Bundesbereitschaftspolizei werden in den nächsten Monaten ihre Erfahrungen im Einsatz dokumentieren und auswerten. Welches Bundesland nach Abschluss der Erprobung als erstes den neuen Wasserwerfer erhält, steht noch nicht fest.
Der Entwicklung dieses Prototyps gingen zahlreiche Einsatzanalysen voraus. Nach Festlegung der Anforderung an den neuen Wasserwerfer wurden die Entwicklung und Produktion europaweit ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt die Firma Rosenbauer International AG.
Die Umsetzung erfolgte gemeinsam mit einer Expertengruppe aus Bund und Ländern unter Federführung der Bundespolizei.
Die Ersatzbeschaffung geht auf einen Beschluss der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern aus dem Jahr 2005 zurück. Demnach sollen bis zum Jahr 2019 die bis zu 25 Jahre alten Wasserwerfer sukzessiv ausgetauscht werden. Die ersten Wasserwerfer werden den Bereitschaftspolizeien der Länder vom Bundesministerium des Innern zur Verfügung gestellt.











