Einreise in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland über See
- Vereinfachter Grenzverkehr mit dem Sportboot
- Im Schengen- Außengrenzverkehr werden weiterhin Ein- und Ausreisekontrollen durchgeführt
- Passpflicht - Mitführungspflicht von erforderlichen Grenzübertrittspapieren
- Informationen zum Download
Vereinfachter Grenzverkehr mit dem Sportboot
In den vergangenen Jahren wurden die Bedingungen für Personen, die mit dem Sportboot die Schengengrenze überschreiten, stetig verbessert. Die Verpflichtung einen Hafen anzulaufen, der als Grenzübergangsstelle zugelassen ist, ist für Reisen zwischen den Schengen-Staaten entfallen, d.h. dieser Reiseverkehr ist grundsätzlich von der Ein- und Ausreisekontrolle befreit. Zusätzlich hat sich die Anzahl der Schengen-Staaten vergrößert, so dass alle Ostsee-Anrainerstaaten bis auf Russland Schengen-Staaten sind. Ähnlich ist die Situation in der Nordsee, wo unsere Nachbarstaaten Dänemark und die Niederlande ebenfalls Schengen-Staaten sind.
Für den Sportbootverkehr zwischen den Schengen-Staaten ist es weiterhin erforderlich, gültige Grenzübertrittspapiere (z.B. Personal-, Kinderreisepass, Reisepass) mitzuführen.
Im Einzelfall werden im grenznahen Küstenmeer Kontrollen durchgeführt. Diese Grenzkontrollen sind notwendig, um die Sicherheit der offenen Schengen-Binnengrenzen sowie das Privileg der Reiseerleichterung für die Schengenbürger zu schützen. Für die Reisebewegung zwischen den Schengen-Staaten sind keine Grenzerlaubnisse erforderlich!

Im Schengen- Außengrenzverkehr werden weiterhin Ein- und Ausreisekontrollen durchgeführt
Die Schengen-Außengrenzen sind im Bereich der deutschen Nord- und Ostsee mit der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres (12 sm-Zone) sowie der seitlichen Begrenzung des Küstenmeeres zu unseren Nachbarstaaten gleichzusetzen. Bei direkten Reisen mit dem Sportboot von und nach Nicht-Schengen-Staaten findet der so genannte Schengen-Außengrenzverkehr statt. Vom Außenverkehr mit Deutschland spricht man, bei direkten Grenzverkehren von und nach Nicht-Schengen-Staaten (z.B. Russland, Großbritannien oder Irland). Hier müssen weiterhin Ein- und Ausreisekontrollen durchgeführt werden, d.h. der Skipper eines Sportbootes muss einen als Grenzübergangsstelle zugelassenen Hafen anlaufen.
Sollen im Schengen-Außenverkehr andere Häfen, die nicht als Grenzübergangstelle zugelassen sind, für die Ein- und Ausreise genutzt werden, kann dieses mit einer Grenzerlaubnis genehmigt werden. Diese kann bei der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beantragt werden.
Im begründeten Ausnahmefall kann ein Sportboot, welches aus einem Nicht-Schengen-Staat einreist, einen nicht als Grenzübergangsstelle zugelassenen Hafen anlaufen. Dieses ist unverzüglich durch die Schiffsführung den zuständigen Behörden mitzuteilen. Als Ansprechpartner ist dafür die Leitstelle der Bundespolizei im Gemeinsamen Lagezentrum des Maritimen Sicherheitszentrums unter folgender Telefonnummer zu erreichen: 04721/56 73 70.
Nach geltender Rechtslage besteht die Verpflichtung bei diesen Kontrollen eine Schiffsdaten- und Crewlist zu übergeben. Eine Kopie dieses Dokuments wird den Behörden des Einreise- und des Ausreisehafens ausgehändigt. Eine Kopie dieses Dokuments verbleibt bei den Bordpapieren, solange das Schiff sich in den Hoheitsgewässern eines der Mitgliedstaaten aufhält.
Vordruck: Schiffsdaten- und Crewlist (pdf 80-KB)
Passpflicht - Mitführungspflicht von erforderlichen Grenzübertrittspapieren
Denken Sie bitte daran, dass auch weiterhin Deutsche und Ausländer verpflichtet sind, beim Grenzübertritt – auch über die Binnengrenze – anerkannte und gültige Grenzübertrittspapiere (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass) mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.
Ausländische Staatsangehörige müssen, soweit erforderlich, zusätzlich im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (auch in Form eines Visums) sein
Zollrechtliche sowie schifffahrtspolizeiliche Belange bleiben von diesen Regelungen unberührt.
Informationen zum Download
- Broschüre: Hinweise zum Grenzübertritt im Sportbootverkehr (pdf 130-KB)
- Faltblatt: Informationen für Wassersportler (pdf 1191-KB)









