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Verbotene Gegenstände bei Flugreisen


Die Übersicht über Verbotene Gegenstände bei Flugreisen (pdf 32-KB) enthält unter anderem: 


LISTE DER VERBOTENEN GEGENSTÄNDE FÜR FLUGGÄSTE UND HANDGEPÄCK gem. ANLAGE 4-C der VO (EG) Nr. 185/2010

  • a) Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind

  • b) Betäubungsgeräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken

  • c) spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können

  • d) Werkzeuge, die schwere Verletzungen hervorrufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährden können

  • e) stumpfe Gegenstände, die, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen hervorrufen können

  • f) Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden

 

Besondere Hinweise zu Flüssigkeiten, Aerosole und Gele (LAG)

  • Welche Stoffe fallen unter Flüssigkeiten, Aerosole und Gele (LAG) (z.B.: Zahnpasta, Haargel, Getränke...)

  • Folgende Einschränkungen gelten für abfliegende Fluggäste über die Mitnahmeregelung von Flüssigkeiten

  • Folgende Einschränkungen gelten für bestimmte erworbene LAG mit genehmigten Sicherheitsverfahren

 

LISTE DER VERBOTENEN GEGENSTÄNDE FÜR AUFGEGEBENES GEPÄCK gem. ANLAGE 5-B der VO (EG) Nr. 185/2010

  • Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden

 


Die Liste verbotener Gegenstände basiert auf der Verordnung (EG)  Nr. 185/2010 der Kommission vom 4. März 2010 zur Festlegung von detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit in Verbindung mit Verordnung (EG) Nr. 297/2010 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 zur Ergänzung der gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt sowie nationaler Ausnahmeregelungen.

 


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