Vom Seegrenzschutzverband auf dem Weg zur Bundespolizei

Über 40 Jahre Sicherheit an den Seegrenzen durch die Bundespolizei

Das Bundespolizeiamt See hatte im Jahre 2004 sein 40 jähriges Bestehen. Es besteht seit dem 10. August 1964 in Neustadt in Holstein.

Boot des Seegrenzschutzverbandes

"Zum Schutz der Lübecker Bucht zwischen Priwall und Fehmarn soll der Bundesgrenzschutz wieder mit Wach- und Sicherungsfahrzeugen ausgerüstet werden." Dies war der Wille des damaligen Bundesinnenministers Höcherl im Mai des Jahres 1963.


Der notwendige Schutz der Seegrenze in der Lübecker Bucht bei Grenzzwischenfällen und die Menschenrettung bei einer Flucht aus der damaligen DDR waren die Begründungen für eine erneute Aufstellung eines maritimen Grenzschutzes.


Bereits in den Jahren 1951 – 1956, damals unter dem Namen "Seegrenzschutzverband" war die Bundespolizei an den Seegrenzen mit 1.200 Mann eingesetzt. Er diente jedoch mit allen Schiffseinheiten, Beamten und allen technischen Einrichtungen ab 1956 dem Aufbau der Bundesmarine.


Am 20. August 1964 trafen die ersten "Grenzjäger zur See" in Neustadt auf dem Wieksberg ein. Nach einer Ausbildungsphase wurde im Juli 1965 der Grenzstreifendienst mit vier kleinen Booten in der westlichen Ostsee aufgenommen.


Seit dem ist der personelle und materielle Ausbau, der sich immer an den zunehmenden gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, wie "Schifffahrtspolizei" und "Umweltschutz" ab 1982 orientierte, kontinuierlich fortgeschritten.


Die Übernahme von 8 Neubaubooten mit dem erforderlichen Personal beendete 1970/71 die erste Aufbauphase. Die Seegrenze zur damaligen DDR bildete weiterhin den Einsatzschwerpunkt. Die unklare und vertragslose Lage hatte zur Folge, dass insbesondere im Seegebiet nordostwärts von Travemünde DDR Sicherheitskräfte Lübecker Stadtfischern, Sportbootfahrern und Handelsschiffen, nach der Ausweitung der DDR-Gewässer auf 12 Seemeilen, völkerrechtliche und historische Rechte verweigerten. Nach zweijährigen Verhandlungen der Grenzkommissionen der Bundesrepublik und der DDR wurde ein Grenzverlauf in der Lübecker Bucht festgelegt und mit Seezeichen kenntlich gemacht. Die Situation an der Seegrenze zur DDR war damit eindeutiger und stabiler, jedoch nicht ganz störungsfrei, bis zur Grenzöffnung im November 1989.


Mit dem Einigungsvertrag veränderte sich die Lage rasant. Das Einsatzgebiet erweiterte sich bis zur polnischen Grenze. Insgesamt waren in Zukunft 700 km Seegrenze in der Nord- und Ostsee zu überwachen und Schiffe zu kontrollieren. Aus diesem Grund wurde in Warnemünde eine neue, wie es heute heißt, Bundespolizeiinspektion See aufgestellt.
Die Bundespolizei See hat heute einen Personalbestand von insgesamt 620 Mitarbeitern. Davon sind über 400 Polizeibeamte in den nachgeordneten Bundespolizeiinspektion Neustadt, Cuxhaven und Warnemünde tätig. Die Ausbildung in nationalem, europäischem und internationalem Recht für den maritimen Einsatz bekommen die Beamten überwiegend in der Zentrale in Neustadt, im Maritimen Schulungs- und Trainingszentrum (MaST) vermittelt. Jeweils 3 Schiffe mit je 14 Polizeivollzugsbeamten stehen rund um die Uhr 5 Tage in See, um die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben und Befugnisse in der Nord- und Ostsee mit täglich eingesetzten Polizeihubschraubern der Bundespolizei zu erfüllen und durchzusetzen.

BP 21 mit Polizeihubschrauber

Die weitgehend uneingeschränkte Freiheit auf den Meeren, die Wahrnehmung der Sicherheitsinteressen der Küstenländer sowie wirtschaftliche Interessen der Hafenbetreiber, der Reeder und Anrainerstaaten aber auch der Rechtsanspruch des Staates müssen bei der Durchsetzung dieser Befugnisse mit berücksichtigt werden. Dies bildet ein Spannungsfeld in dem die moderne polizeiliche Arbeit gesehen werden und an dem sie sich messen lassen muss.


Das Seegebiet der Nord- und Ostsee stellt einen kriminalgeographischen Raum dar, in dem weltweit operierende Straftäter erkannte Lücken im Sicherheitssystem zu nutzen versuchen. Der strategischen Auswertung und dem zielgerichteten Einsatz von qualifiziertem Personal und modernster Technik auf Seiten der Bundespolizei kommt daher in der maritimen Einsatzkonzeption eine besondere Bedeutung zu.


Das Einsatzgebiet erstreckt sich von der 3.249 km langen Deutschen Küstenlinie bis zur seewärtigen Begrenzung der "Ausschließlichen Wirtschaftszone" und darüber hinaus in die hohe See. Die Seegrenze in der Nord- und Ostsee ist heute eine Schengen-Außengrenze, die mit einem hohen Standard hinsichtlich der Ein- und Ausreise von Personen durch die Bundespolizei kontrolliert wird. Dabei kommt der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, mit Schwerpunkt Schleusungen, im Konsens mit den Anrainerstaaten der Nord- und Ostsee und seit 1994 im Koordinierungsverbund Küstenwache eine besondere Bedeutung zu.


Deutschland ist weltweit eines der sichersten Länder. Die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei See werden auch in der Zukunft tagtäglich mit modernsten Schiffen und umfassender Ausbildung ihren Beitrag für die Innere Sicherheit leisten.

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