Internationale Polizeimissionen
Deutsche Polizeivollzugsbeamte können zur Mitwirkung an polizeilichen oder anderen nichtmilitärischen Aufgaben im Rahmen von internationalen Maßnahmen auf Ersuchen und unter Verantwortung
- der Vereinten Nationen,
- einer regionalen Abmachung oder Einrichtung gemäß Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen, der die Bundesrepublik Deutschland angehört (vgl.: OSZE),
- der Europäischen Union oder
- der Westeuropäischen Union
im Ausland verwendet werden. Dies darf nicht gegen den Willen des Staates erfolgen, auf dessen Hoheitsgebiet die Maßnahme stattfinden soll.
Mandatgebundene Polizeimissionen, Übersicht
In einer grafischen Darstellung steht Ihnen eine Übersicht zu aktuellen mandatsgebundenen Polizeimissionen (pdf 88-KB) zur Verfügung.
Informationsblätter der "Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen"
Die Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen (AG IPM) ist mit personeller Unterstützung der Länder im Bundesministerium des Innern eingerichtet. Sie ist zuständig für die Vorbereitung, Organisation und Koordination der mandatsgebundenen Auslandseinsätze der deutschen Polizei; ausgenommen der Einsatz im Rahmen bilateraler Projekte.
Dazu werden u.a. Informationsblätter mit allgemeinen Inhalten und zu jeder Polizeimission mit deutscher Beteiligung erstellt:
- Auslandseinsätze der deutschen Polizei - Informationsblatt Historie (pdf 47-KB)
- Ziviles Krisenmanagement der Europäischen Union (pdf 37-KB)
- EUBAM - Moldau / Ukraine (pdf 297-KB)
- EUBAM - Rafah (pdf 172-KB)
- EULEX - Kosovo (pdf 164-KB)
- EUMM - Georgien (pdf 290-KB)
- EUPM - Bosnien-Herzegowina (pdf 119-KB)
- EUPOL COPPS - Palästina (pdf 173-KB)
- EUPOL - Afghanistan (pdf 301-KB)
- Projektgruppe Polizeiliche Aufbauhilfe Afghanistan - German Police Project Team (GPPT) (pdf 294-KB)
- UNMIL - Liberia (pdf 322-KB)
- UNMIS - Sudan (pdf 557-KB)
- UNAMID - Sudan/Darfur (pdf 555-KB)













