Was bieten wir?
Wir bieten Ihnen:
- Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
- Umgang mit Menschen
- Kameradschaft/Teamwork
- Leistungsgerechte Bezahlung
- Selbständiges Arbeiten
- Gute Aufstiegschancen innerhalb der eingeschlagenen Laufbahn und in die nächst höhere Laufbahn
- Dienstsport
- Eine sichere Lebensstellung nach Übernahme als Beamtin/Beamter auf Lebenszeit
Weitere Leistungen:
- Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (PVB) haben Anspruch auf unentgeltliche polizeiärztliche Behandlung und Versorgung. Sie umfasst die Kosten für ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Heilmitteln, Krankenhaus- und Kuraufenthalt nach den geltenden Bestimmungen.
- Bei Erkrankung von Familienangehörigen erhalten Sie Beihilfe nach den Beihilfevorschriften
- Dienstbekleidung, Schuhe und Sportkleidung werden kostenlos gestellt bzw. es wird eine Abnutzungsentschädigung gewährt.
- Bundesdarlehenswohnungen können in vielen Bundespolizei-Standorten zu günstigen Mieten bereitgestellt werden.
- Für mehr geleisteten Dienst gibt es einen zeitlichen oder finanziellen Ausgleich.
- Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung nach dem Bundessonderzahlungsgesetz (BSZG)
- Zahlung einer Polizeizulage ab dem 2. Dienstjahr
- Ledige PVB in der Bundespolizei wohnen grundsätzlich mit Beginn der Grundausbildung bis zum Abschluss des Vorbereitungsdienstes (Laufbahnprüfung) kostenlos in einer Gemeinschaftsunterkunft. Eine Ausnahme hiervon ist nach dem ersten halben Jahr der Ausbildung auf Antrag möglich.
- Verheiratete PVB können auf Antrag bereits zu Beginn der Grundausbildung entpflichtet werden.
- Eine gute Küche sorgt während Ihrer Ausbildung und in der anschließenden Verwendung im Bundespolizei-Einsatzverband mit drei Mahlzeiten am Tag für wenig Geld für Ihr leibliches Wohl.
- Für Familienheimfahrten werden Ihnen Reisebeihilfen nach den geltenden Vorschriften gewährt.
- Polizeivollzugsbeamte werden während ihrer Zugehörigkeit zur Bundespolizei nicht zum Wehrdienst herangezogen.









