Bundespolizei (Link zur Startseite)

Bodyscanner bei der Luftsicherheitskontrolle

06.01.2010

Rückmeldung über Aufbewahrungsort eines gefährlichen GegenstandesRückmeldung über Aufbewahrungsort eines gefährlichen Gegenstandes

Sicherheit im Luftverkehr ist eine Aufgabe der Bundespolizei. Daher testet die Bundespolizei auch technische Möglichkeiten, um die Standards noch weiter zu optimieren.

Eine dieser Möglichkeiten könnte der sogenannte "Bodyscanner" sein. Wichtig ist dabei, dass Reisende nicht in ihrer Gesundheit beeinträchtigt oder in ihrer Intimsphäre verletzt werden. Insoweit kommt nur eine Technik in Betracht, die diese Belange berücksichtigt. Personen dürfen lediglich als Piktogramm dargestellt werden. Natürlich müssen Bodyscanner auch leistungsfähig sein, also beispielsweise gute Durchlaufzeiten haben.

Nach den Tests müssen in jedem Fall weitere Maßnahmen mit den europäischen Partnern abgestimmt werden.

Mehr dazu erfahren Sie auch unter: www.bmi.bund.de

Rückmeldung "OK" - der Passagier führt keine gefährlichen Gegenstände mitRückmeldung "OK" - der Passagier führt keine gefährlichen Gegenstände mit




Diese Seite:

© Bundespolizei 1999-2010. Alle Rechte vorbehalten