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„Der Laserstrahl ähnelte einem Blitz. Ich konnte über mehrere Minuten nichts sehen."

27.11.2009

Laserpointer

Die Blendung von Piloten mit einem Laserpointer ist kein „Spaß“ sondern eine Straftat. Als Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Doch die Zunahme der Blendungen von Piloten mit leistungsstarken Laserpointern ist besorgniserregend. Die Deutsche Flugsicherung registrierte alleine im August und September 44 Fälle von Blendungen mit einem Laserstrahl.

In den sensiblen Start- oder Landephasen werden die Piloten immer häufiger durch Laserpointer geblendet. Personen am Boden richten gezielt Laserstrahlen auf die Flugzeuge. Ein Pilot berichtete: „Der Laserstrahl ähnelte einem Blitz. Ich konnte über mehrere Minuten nichts sehen."

Blendung eines Passagierflugzeuges im Landeanflug (Symbolisches Bild)

Sollte ein geblendetes Flugzeug während der Landung zudem durchstarten müssen, kommen auf den Täter Schadensersatzansprüche der Fluggesellschaft in erheblichem Umfang zu.

Betroffene Crews geben sofort per Funk den Ursprungsort der Strahlen an die Flughäfen weiter. Aufgrund dieser Informationen konnten zuletzt mehrere Verursacher durch die Polizei ermittelt werden.

Quelle: Bundespolizeipräsidium


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