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Internationale Polizeimissionen

Deutsche Polizeivollzugsbeamte können zur Mitwirkung an polizeilichen oder anderen nichtmilitärischen Aufgaben im Rahmen von internationalen Maßnahmen auf Ersuchen und unter Verantwortung

  1. der Vereinten Nationen,
  2. einer regionalen Abmachung oder Einrichtung gemäß Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen, der die Bundesrepublik Deutschland angehört (vgl.: OSZE) oder
  3. der Europäischen Union

im Ausland verwendet werden. Dies darf nicht gegen den Willen des Staates erfolgen, auf dessen Hoheitsgebiet die Maßnahme stattfinden soll.

Mandatgebundene Polizeimissionen, Übersicht

In einer grafischen Darstellung steht Ihnen eine Datei ist nicht barrierefrei  Deutsche Beteiligung an internationalen Polizeimissionen (PDF, 484 KB, Datei ist nicht barrierefrei) zur Verfügung.

Informationsblätter der "Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen"

Die Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen (AG IPM) ist mit personeller Unterstützung der Länder im Bundesministerium des Innern eingerichtet. Sie ist zuständig für die Vorbereitung, Organisation und Koordination der mandatsgebundenen Auslandseinsätze der deutschen Polizei; ausgenommen der Einsatz im Rahmen bilateraler Projekte.

Dazu werden u.a. Informationsblätter mit allgemeinen Inhalten und zu jeder Polizeimission mit deutscher Beteiligung erstellt:

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