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Einstellungen in den mittleren Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei

Es werden bis zu 850 Ausbildungsplätze bereit gestellt.

Für den mittleren Polizeivollzugsdienst erfolgt ein großer Teil der Einstellungen regional orientiert für die Schwerpunktbereiche der Bundespolizei:

  • Flughafen Frankfurt/Main
  • Großraum München
  • Großraum Stuttgart

Da Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung in Ihrem ausgewählten Bereich verwendet und eingesetzt werden, überlegen Sie genau, welche Wunschbehörde Sie angeben. Der Zuschlag für die jeweilige Wunschbehörde erfolgt nach dem Ergebnis des Eignungsauswahlverfahrens.

Sollte in der oben aufgeführten Aufzählung keine Wunschbehörde für Sie dabei sein, können Sie sich für eine bundesweite Verwendung entschließen.

Voraussetzungen für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst

Sie sollten Teamgeist, Zivilcourage und Entscheidungsvermögen besitzen und physisch und psychisch gut belastbar sein.

Die Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst dauert zweieinhalb Jahre und wird in einer Aus- und Fortbildungseinrichtung der Bundespolizeiakademie absolviert. Mit der Einstellung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf die Ernennung zur Polizeimeisteranwärterin oder zum Polizeimeisteranwärter.

Die Ausbildung beginnt in jedem Jahr zum 1. September.

1. Ausbildungsabschnitt - 12 Monate Grundausbildung

2. Ausbildungsabschnitt - 12 Monate weitere fachtheoretische und -praktische Ausbildung, davon 22 Wochen Einsatzpraktika in verschiedenen Dienststellen

3. Ausbildungsabschnitt - 6 Monate Laufbahnlehrgang mit Laufbahnprüfung

Folgende Ausbildungsinhalte werden u. a. vermittelt:
Staats- und Verfassungsrecht, Einsatzrecht, Öffentliches Dienstrecht, Führungslehre, Psychologie, Einsatzlehre, Verkehrslehre, Polizeidienstkunde, Kriminalistik, Deutsch, Englisch, Zwangsmitteleinsatz, Polizeitechnik, Erste Hilfe, Einsatztraining, Sport, Verhaltenstraining.

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