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Sperrung von EC-/Kreditkarten nach Verlust oder Diebstahl

Bundespolizei beteiligt sich an „KUNO“ - Schutz vor Missbrauch von Debitkarten im elektronischen Lastschriftverfahren

Kreditkarte

Jedes Jahr werden allein im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei eine hohe Anzahl von Taschen- und Handgepäckdiebstählen angezeigt. In mehr als 50 % der Fälle wird der Verlust von Debitkarten, also EC- oder Kreditkarten, beklagt.

Die meisten Geschädigten gehen davon aus, dass eine Sperrung der Karte nach einem Diebstahl oder sonstigem Verlust bei der jeweiligen Zahlungsgesellschaft einen vollständigen Schutz bietet. Damit wird jedoch nur der widerrechtlichen Nutzung der Debitkarte im PIN-Verfahren – Authentifizierung mittels Geheimzahl – Einhalt geboten.

Nach einfacher Sperrung der Karte ist eine Nutzung im so genannten Elektronischen Lastschriftverfahren durch Vorlage der Karte und Fälschens der Unterschrift ist jedoch nach wie vor möglich.

Mit der Einführung von "KUNO" (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr durch Nutzung nicht polizeilicher Organisationsstrukturen) wurde diese Lücke nun minimiert.

Im Projekt "KUNO" ist die Polizei elektronisch über das Euro Handelsinstitut mit Einzelhändlern und Netzbetreibern verbunden und übermittelt mit Einverständnis der Anzeigenden bzw. Geschädigten die Daten der EC-/Kreditkarte in die Sperrdateien der Kassensysteme.

Seit Juni 2006 hat sich auch die Bundespolizei diesem Verfahren angeschlossen. Somit hat nun jeder Bürger die Möglichkeit, bei jeder Dienststelle der Bundespolizei bei einem Verlust der Debit-Karte eine Sperrung der Karte in "KUNO" zu veranlassen.

Was ist zu tun, wenn die EC-Karte gestohlen/verloren wurde?

  1. Sperrung der EC-Karte bei der Hausbank oder über die Service-Rufnummer 01805/021021
  2. Anzeigenerstattung bei jeder Polizeidienststelle. Für die Sperrung "KUNO" sind erforderlich:

    • Bankleitzahl / korrekter Name der Hausbank
    • Kontonummer
    • Kartenfolgenummer (über Hausbank erfragen)

Was ist zu tun, wenn die Kreditkarte gestohlen/verloren wurde?

  1. Sperrung der Kreditkarte bei der jeweiligen Institution. Die wichtigsten Telefonnummern auf einem Infopass zum Ausdrucken erhalten Sie auf www.kartensicherheit.de.
  2. Anzeigenerstattung bei jeder Polizeidienststelle. Als wichtige Unterlagen sollten Sie die korrekte und vollständige Kreditkartennummer (13 – 16 Ziffern) bei sich führen.

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