Allgemeines
Wir hoffen, Ihnen an dieser Stelle das Reisen etwas zu erleichtern. Mangelnde Kenntnis von Vorschriften, auch wenn sie nur Ihrem eigenen Schutz dienen, können zu vermeidbaren Verzögerungen oder gar zum Abbruch von Reisen führen und einen Urlaub ins Ausland gründlich verderben. Mit unseren Reiseinformationen wollen wir Sie deshalb vor allem mit passrechtlichen Bestimmungen vertraut machen.
Auch eine Definition verbotener Gegenstände, die nicht mit an Bord von Luftfahrzeugen genommen werden dürfen, haben wir für Sie aufgelistet.
Rund um die Sicherheitsregeln bei Flugreisen:
"Check-in and take-off - Für Ihre Sicherheit am Flughafen" (PDF, 639 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Fernreisen sicher planen
Die persönliche Gesundheit und Sicherheit sowie die Vollständigkeit der Reisedokumente sollten bereits vor Antritt einer Fernreise Gegenstand zielgerichteter Planungen sein. Das Auswärtige Amt bietet hierzu allgemeine Empfehlungen zur Vorbeugung von Krankheiten, aber auch medizinische Hinweise zu einzelnen Ländern. Einige möglicherweise unsichere Reiseziele sollten derzeit grundsätzlich gemieden werden.
EU-Sicherheitsvorschriften schränken Mitnahme von Flüssigkeiten durch Fluggäste ein
Seit dem 6. November 2006 gelten auf den Flughäfen der Europäischen Union neue Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. So dürfen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nur noch geringe Flüssigkeitsmengen an Bord von Flugzeugen mitgeführt werden.
Die bei den Kontrollen beanstandeten und zurückgelassenen Gläser, Flaschen, Tuben, Dosen etc. summieren sich an den größeren deutschen Flughäfen auf jeweils mehrere Tonnen Abfall pro Woche und sind seit Inkrafttreten der Regelung vielerorts nur in geringem Ausmaß zurückgegangen. Bitte beachten Sie, dass auch Cremes, Gels, Pasten und eine Vielzahl streichfähiger Lebensmittel von dem Verbot betroffen sind.
Auf Bitten der EU-Kommission wird die Umsetzung der VO (EU) Nr. 297/2010 zum 29. April 2011 hinsichtlich der teilweisen Aufhebung der Flüssigkeitsbeschränkung (Duty-Free-Flüssigkeiten aus Drittstaaten) bis auf weiteres ausgesetzt. Damit treten im Ergebnis zum 29. April 2011 im Hinblick auf die Flüssigkeitsbeschränkung keine Änderungen ein.
Weitere Informationen zum Thema
- Die aktuelle Liste der verbotenen Gegenstände bei Flugreisen haben wir für Sie zusammengestellt.
- Informationen der Europäischen Union zu den neuen Sicherheitsvorschriften an Flughäfen
Videofilm zu den wesentlichen Sicherheitshinweisen für Flugreisende


