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Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen

Reiseausweis als Passersatz

Anerkennung ohne Einschränkung

Der Reiseausweis als Passersatz wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Nachweis der Freizügigkeitsberechtigung der Inhaber anerkannt.

Darüber hinaus wird er von den nachfolgend genannten Staaten für die Einreise zu touristischen Zwecken anerkannt
AlbanienMonaco
AlgerienNorwegen
AndorraSan Marino
Island
Liechtenstein


Anerkennung in Verbindung mit einem abgelaufenen deutschen Grenzübertrittsdokument (amtlicher Lichtbildausweis)
KanadaNigeria
Korea (Süd)Schweiz
KroatienSerbien
MexikoTunesien
Montenegro


Anerkennung in Verbindung mit dem gültigen Personalausweis
Seychellen

Notreiseausweis

Hinsichtlich des Notreiseausweises liegen derzeit keine Erkenntnisse über dessen Nichtanerkennung durch einzelne Staaten vor.

Anmerkung:
Die Liste über die Anerkennung von Passersatzpapieren ist als Erkenntnissammlung anzusehen.

Änderungen hinsichtlich der Anerkennung dieser Dokumente durch ausländische Grenzbehörden können kurzfristig erfolgen, ohne dass entsprechende Mitteilungen vorliegen.

Herausgeber:
Bundespolizeipräsidium, Referat 22 – Grenzpolizeiliche Aufgaben, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam

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