Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen
Reiseausweis als Passersatz
Anerkennung ohne Einschränkung
Der Reiseausweis als Passersatz wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Nachweis der Freizügigkeitsberechtigung der Inhaber anerkannt.
| Albanien | Monaco |
| Algerien | Norwegen |
| Andorra | San Marino |
| Island | |
| Liechtenstein |
| Kanada | Nigeria |
| Korea (Süd) | Schweiz |
| Kroatien | Serbien |
| Mexiko | Tunesien |
| Montenegro |
| Seychellen |
Notreiseausweis
Hinsichtlich des Notreiseausweises liegen derzeit keine Erkenntnisse über dessen Nichtanerkennung durch einzelne Staaten vor.
Anmerkung:
Die Liste über die Anerkennung von Passersatzpapieren ist als Erkenntnissammlung anzusehen.
Änderungen hinsichtlich der Anerkennung dieser Dokumente durch ausländische Grenzbehörden können kurzfristig erfolgen, ohne dass entsprechende Mitteilungen vorliegen.
Herausgeber:
Bundespolizeipräsidium, Referat 22 – Grenzpolizeiliche Aufgaben, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam

